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   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99   

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VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99 (https://dejure.org/1999,8213)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1999 - 8 S 2396/99 (https://dejure.org/1999,8213)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 8 S 2396/99 (https://dejure.org/1999,8213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschützende Wirkung von Bebauungsplanfestsetzungen; Lärmimmissionen durch Veranstaltungen in einer Mehrzweckhalle - Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5; 18. BImSchV
    Nachbarschützende Wirkung einer Gemeinbedarfsfläche; Zumutbarkeit von Lärmimmissionen [Mehrzweckhalle]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrzweckhalle und Wohnnutzung (IBR 2000, 339)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 4 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 193
  • ZfBR 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 3 S 1983/94

    Lärmimmissionen einer widmungsgemäßen Nutzung einer gemeindeeigenen Halle -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99
    Wie der VGH wiederholt entschieden hat, besitzen die in der 18. BImSchV enthaltenen Regeln über seltene Ereignisse auch indizielle Aussagekraft für die Bewertung der Lärmimmissionen von Veranstaltungen, die nur an einer solchen Zahl von Kalendertagen stattfinden (Urt. v. 18.7.1995 - 3 S 1983/94 -, VBlBW 1996, 108; Beschl. v. 10.3.1994 - 3 S 2874/93; Urt. v. 13.12.1993 - 8 S 1800/93 -, VBlBW 1994, 197 = PBauE § 15 BauNVO Nr. 9).

    Der Einwand des Klägers, der vorliegende Fall betreffe einen anders gelagerten Sachverhalt als er in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des VGH vom 18.7.1995 (a.a.O.) gegeben gewesen sei, kann ebenfalls nicht verfangen.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99
    Dies ergibt sich daraus, daß durch sie die von dem Plan Betroffenen im Hinblick auf die Nutzung der Grundstücke zu einer "rechtlichen Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden, für die kennzeichnend ist, daß die Beschränkung in den Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, daß auch die anderen Grundstückseigentümer den gleichen Beschränkungen unterworfen sind (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 335/95

    Betrieb eines Notkamins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99
    Die Einhaltung dieser zu seinem Schutz getroffenen Auflage kann der Kläger im Wege einer vor den Zivilgerichten zu erhebenden Unterlassungsklage durchsetzen, und zwar unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Auflage ihn konkret beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht (BGH, Urt. v. 27.9.1996 - V ZR 335/95 -, NJW 1997, 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrzweckraum wegen möglicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 8 S 2396/99
    Wie der VGH wiederholt entschieden hat, besitzen die in der 18. BImSchV enthaltenen Regeln über seltene Ereignisse auch indizielle Aussagekraft für die Bewertung der Lärmimmissionen von Veranstaltungen, die nur an einer solchen Zahl von Kalendertagen stattfinden (Urt. v. 18.7.1995 - 3 S 1983/94 -, VBlBW 1996, 108; Beschl. v. 10.3.1994 - 3 S 2874/93; Urt. v. 13.12.1993 - 8 S 1800/93 -, VBlBW 1994, 197 = PBauE § 15 BauNVO Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

    Ein vergleichbares wechselseitiges Austauschverhältnis, das ebenfalls kraft Bundesrechts bauplanungsrechtlichen Nachbarschutz begründete, besteht zwischen dem Eigentümer von Grundstücken, für die eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt ist, und den Grundeigentümern eines benachbarten allgemeinen Wohngebiets entgegen der Beschwerde nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1999 - 8 S 2396/99 -, VBlBW 2000, 193; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2002, a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 25.03.2014 - 2 Bs 43/14 -, NVwZ-RR 2014, 719 u. Beschl. v. 30.01.1992 - Bs II 137/91 -, NVwZ-RR 1993, 108).

    10 Dies bedeutet freilich nicht, dass es in einem solchen Fall - jenseits von Bundesrecht - nicht auch übergreifenden Nachbarschutz geben kann (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1999, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 10.01.2013 - 4 B 48.12 -, BauR 2013, 934).

    Inwiefern mit der ihrer Verwirklichung dienenden Festsetzung gleichzeitig ein "Schutz" der Planbetroffenen vor Beeinträchtigungen bezweckt werden sollte, die für sie mit einer anderen Bodennutzung verbunden wären (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1999, a.a.O.), was bei einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB eher fernliegt, zeigt die Beschwerde nicht auf.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs besitzen die in der 18. BImSchV enthaltenen Regeln über seltene Ereignisse indizielle Aussagekraft für die Bewertung der Lärmimmissionen von Veranstaltungen, die - entsprechend der Definition für seltene Ereignisse in Nr. 1.5 der Anlage zu dieser Verordnung - nur an höchstens 18 Kalendertagen stattfinden (Beschluss vom 14.10.1999 - 8 S 2396/99 - VBlBW 2000, 193; Urteil vom 18.7.1995 - 3 S 1983/94 - VBlBW 1996, 108; Urteil vom 13.12.1993 - 8 S 1800/93 - VBlBW 1994, 197).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 8 A 1031/15

    Aufhebungsbegehren bzgl. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1988 - 4 N 1.87 -, BVerwGE 80, 184 = juris Rn. 22, und vom 9. Oktober 1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104 = juris Rn. 5; Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 f.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 10 B 629/03 -, BRS 66 Nr. 183 = juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 8 S 2396/99 -, juris Rn. 3; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Auflage 2015, § 30 Rn. 32.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 1 LA 184/06

    Vorliegen einer Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts finden eine Stütze im Beschluss des Bad.-Württ. Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Oktober 1999 (- 8 S 2396/99 -, ZfBR 2000, 131 = BRS 62 Nr. 183).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2019 - 1 LA 91/18

    Einschreiten, bauaufsichtliches; Gebietserhaltungsanspruch

    Gelten sie jedoch für andere Gebiete als die, in denen das Grundstück des sich wehrenden Nachbarn liegt, begründet das nicht automatisch die Annahme, beide Quartiere stellten "ein Gebiet" im Sinne des so genannten Gebietserhaltungsanspruchs dar und seien daher durch die Festsetzungen nach Art der Wechselbezüglichkeit zu der Schicksalsgemeinschaft verbunden, welche nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den einwirkungsunabhängigen Gebietserhaltungsanspruch begründet (vgl. dazu etwa BW-VGH, Beschl. v. 14.10.1999 - 8 S 2396/99 -, ZfBR 2000, 131 = BRS 62 Nr. 183).
  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café

    Im Übrigen können die Kläger die Besonderen Auflagen in der Änderungsbaugenehmigung, die nach dem Vorbringen der Vertreter des Beklagten und der Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung mit drittschützender Wirkung versehen wurden, im Wege einer vor den Zivilgerichten zu erhebenden Unterlassungsklage durchsetzen, und zwar unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Auflagen sie konkret beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht (vgl. BGH, Urt. v. 26.02.1993 - V ZR 74/92 - BGHZ 122, 1 und Urt. v. 27.09.1996 - V ZR 335/95 - NJW 1997, 55; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.1999 - 8 S 2396/99 - VBlBW 2000, 193).
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 2 CS 16.836

    Kein Nachbarschutz der Festsetzungen für öffentliche Park- und Verkehrsflächen

    Ein Nachbarschutz der Festsetzungen für öffentliche Park- und Verkehrsflächen kann sich ebenso wie bei der Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen deshalb allenfalls aus den Umständen des konkreten Bebauungsplans ergeben (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1994 - 4 B 261.94 - juris; VGH BW, B. v. 14.10.1999 - 8 S 2396.99 - BRS 62 Nr. 183; NdsOVG, B. v. 12.3.2009 - 1 LA 184.06 - NVwZ-RR 2009, 630).
  • VG Mainz, 11.06.2010 - 3 L 547/10

    Baunachbarrecht; Frage der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen im

    Grundstücke, für die innerhalb eines Bebauungsplangebietes unterschiedliche Nutzungsarten festgelegt sind, liegen hingegen nicht in einem Baugebiet, sondern in unterschiedlichen Baugebieten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. März 2006 - 7 A 3375/04 -, juris [Rdnr. 62]; Beschluss vom 28. November 2002 - 10 B 1618/02 -, BRS 66 Nr. 168; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 8 S 2396/99 -, BRS 62 Nr. 183) mit der Folge, dass der Gebietsgewährleistungsanspruch in einem solchen Fall nicht greift.
  • VG Regensburg, 27.07.2000 - RN 7 K 96.1167

    Verfahrensfehler bei einer Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Dieser Auffassung haben sich im Hinblick auf die Anwendung der 18. BlmSchV eine Vielzahl von Gerichten bei ähnlichen Anlagen angeschlossen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.1999 - 8 S 2396/99 - Anwendbarkeit der 18. BlmSchV bei einer Mehrzweckhalle, BayVGH, Urt. v. 29.05.1998 - 1 B 93.3369 - Anwendbarkeit der 18. BlmSchV auf Sommerfest mit Musik auf einem Badegelände am Seeufer; BayVGH, Urt. v. 14.10.1997 - 20 B 97.1287 - Flugfeld zum Aufstieg von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren; keine unmittelbare Anwendung der 18. BlmSchV, aber deren Richtwerte wie auch die Richtwerte anderer Regelwerke können zur Beurteilung der Anlage als Anhaltspunkte herangezogen werden).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2006 - 3 S 1272/06

    Jugendtreff im Eisenbahnwaggon darf bleiben

    Für einen dahingehenden Willen des Plangebers (vgl. insofern VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.10.1999 - 8 S 2396/99 -juris) ist nichts ersichtlich.
  • VG Schleswig, 03.06.2010 - 8 A 109/10

    Baugenehmigung/Erweiterung Jugendfreizeitheim auf 90 Betten (Nachbarklage)

  • VG Stuttgart, 05.11.2002 - 5 K 2578/00

    Disco für Jugendliche als Teil kirchlicher Gemeindearbeit verletzt keine Rechte

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